Kampf ums Ständemehr: Müssen die EU-Verträge in die Verfassung?
Beschreibung
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats findet: Für das neue EU-Paket braucht es eine Verfassungsänderung. Somit müsste das Volk zwingend darüber abstimmen und die Mehrheit der Kantone müsste zustimmen.
Haben die neuen Bilateralen Verfassungsrang? Ja, findet die zuständige Kommission im Ständerat. Sie schlägt eine Verfassungsbestimmung vor, mit der die neuen EU-Verträge explizit eine Bestimmung der Masseneinwanderungsinitiative übersteuern. Zudem soll Schweizer Recht explizit Vorrang vor dem EU-Vertragsrecht haben. Damit widerspricht die Kommission dem Bundesrat und der rechtlichen Einschätzung des Bundesamts für Justiz. Die Regierung sieht kein obligatorisches Referendum für das EU-Paket vor. Doch innerhalb der Kommission ist das Thema hochumstritten.
In der «Politik Debatte» diskutieren:
· Petra Gössi, Ständerätin FDP, Kanton Schwyz
· Tiana Moser, Ständerätin GLP, Kanton Zürich