#04 Muss ich eine interne Meldestelle für Hinweisgeber / Whistleblower einrichten? (mit Stephanie Kappen von BWB)
Beschreibung
In der neuen Podcast-Folge der Creditreform Aschaffenburg spricht Kevin Busch mit der Rechtsanwältin Stephanie Kappen von der Kanzlei Bette Westenberger Brink über das kommende Whistleblowing-Gesetz und was Unternehmen diesbezüglich unternehmen sollten.
Schwerwiegende Verstöße in Unternehmen, Organisationen und Behörden fallen den Beschäftigten in der Regel sehr früh auf. Aus Angst vor negativen Folgen trauen sich viele jedoch nicht, die Missstände zu melden. Um Hinweisgeber zu schützen muss nun die bereits seit mehreren Jahren bestehende EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz umgesetzt werden.
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist steht nun noch die Zustimmung des Bundesrates aus, ist diese erfolgt muss das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nach dem aktuell bekannten Terminplan des Bundesrates findet die nächste Plenarsitzung am 10. Februar 2023 statt. Zu diesem Termin könnte die Beschlussfassung erfolgen – eine Tagesordnung für die Sitzung ist aktuell noch nicht bekannt. Inkrafttreten soll das Gesetz 3 Monate nach seiner Verkündung, d.h. die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle wird voraussichtlich etwa ab Mai 2023 greifen und trifft dann alle Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten. Lediglich kleinen Unternehmen mit in der Regel 50 bis zu 249 Beschäftigten soll für die Einrichtung ihrer Meldestellt eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt werden.